
Brandschutz
22. August 2024
Oberschule Rauschwalde ist seit 26. August 2024 offiziell „Digitale Schule“
27. August 2024Belehrung zum Sportunterricht
Grundlage: – VwV Schulsport vom 10.12.2014
– Grundsätze des pädagogischen Handelns an der Oberschule Rauschwalde, Görlitz
1. Wert- und Schmucksachen
- Für Wertsachen /Schmuck, Handys, Geldbörsen u.a.) übernimmt weder der Sportlehrer noch der Schulträger die Verantwortung.
- Schmuckgegenstände (z.B.Piercings, Tunnels, Schmuckimplantate, erheblich verlängerte Fingernägel, Plugs oder Expander) dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden.
- Sollte ein/e Schüler/in Schmuckgegenstände am Körper tragen, ist die Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich. Eine entsprechende Einschätzung über ein bestehendes und nicht zumutbares gesundheitliches Risiko beim Entfernen eines solchen Schmuckgegenstandes und sich daraus ergebende Empfehlung zur Freistellung vom Sportunterricht kann nur vom zuständigen Amtsarzt des jugendärztlichen Dienstes erfolgen.
- Das Tragen nicht offen sichtbarer oder durch Kleidung verdeckter Schmuckgegenstände führt im Verletzungsfall zu einem Haftungsausschluss der Schule.
2. Sportkleidung – notwendig für den Sportunterricht sind:
- zweckmäßige und der Witterung entsprechende Sportbekleidung
- saubere und passende Turnschuhe (helle oder abriebfeste Sohle)
- Straßenschuhe sind nicht gleich Sportschuhe!
- Haare, müssen so getragen werden, dass sie zu keiner Beeinträchtigung führen (Haargummi benutzen)
3. Hygienisches und gesundheitsbewusstes Verhalten
- Nach dem Sportunterricht ist immer die Gelegenheit zum Waschen gegeben. Dazu sollten die Schüler ein Handtuch im Sportzeug haben.
- Das Kauen von Kaugummi ist im Sportunterricht verboten.
- Speisen und Getränke sind in der Turnhalle ebenfalls nicht erlaubt! Notwendige Trinkpausen werden bei Bedarf eingeplant und ermöglicht.
4. Sportverletzungen
- Unfälle oder Verletzungen aller Art, die das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigen, sind unverzüglich dem Sportlehrer zu melden. Es erfolgt eine Dokumentation im Unfallbuch der Schule.
5. Sportbefreiungen
- Eine krankheitsbedingte Sportbefreiung wird nur durch eine ärztliche Bestätigung akzeptiert.
- Ist eine Sportbefreiung länger als 4 Wochen erforderlich, wird eine schulärztliche Bestätigung verlangt (siehe Elterninformation zum Thema „Sportatteste“).
- Eine Sportbefreiung seitens der Eltern wird für eine Woche bewilligt. Bei Folge Befreiungen wird eine ärztliche Bestätigung verlangt.
6. Verhalten im Sportunterricht
- Die Schüler finden sich zum Vorklingeln vor der Sporthalle ein
- Die Straßenschuhe werden im Vorraum der Sporthalle ausgezogen und ins Regal gestellt.
- Das Betreten und Verlassen der Sporthalle ist nur auf Anweisung des Sportlehrers erlaubt.
- Im Umkleideraum herrscht Ruhe und Disziplin.
- Das Benutzen von Sportgeräten erfolgt nur mit der Erlaubnis des Sportlehrers.
7. Bewertung
- Nehmen Schüler nicht am Sportunterricht teil, weil sie keine Sportsachen mithaben oder nicht bereit sind, den Schmuck abzulegen, erhalten sie bei anstehenden Leistungskontrollen die Note 6. Gleiches gilt, wenn Schüler eine Leistungsüberprüfung verweigern.
- Gleiches gilt bei Krankschreibungen ohne ärztlicher Bestätigung.
- Bei 2x unbegründeter Nichtteilnahme am Unterricht wird die Stunde nachgeholt und ist auch Bewertungsgrundlage für das Sozialverhalten im jeweiligem Sportkomplex