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11. Januar 2023Schulprogramm
20. Januar 2023
HAUSORDNUNG
OSRW
Die Regeln dieser Hausordnung sollen zu einem guten Zusammenleben von Schülern und Lehrern unserer Schulgemeinschaft beitragen. Sie sind Bedingung und Hilfe, dass ein geregelter Unterrichtsablauf und die Sicherheit aller gewährleistet werden kann. Die Einhaltung der Hausordnung bedeutet Ruhe im Haus, Sauberkeit und Pflege unserer Hauseinrichtung und trägt zu einem spannungsfreien Miteinander im Schulalltag bei. Wichtige Grundprinzipien sind Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz gegenüber anderen Meinungen.
Unterricht
Frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn erfolgt der Einlass an den Hofeingängen.
Nach dem Vorklingeln wird das Schulhaus geschlossen (5 Minuten vor Stundenbeginn).
Die Oberbekleidung wird in den zugewiesenen Spinden bzw. gemieteten Schließfächern ordentlich abgelegt und anschließend werden die Unterrichtsräume aufgesucht.
Mit dem Vorklingeln (5 Minuten vor Stundenbeginn) begeben sich die Schüler in die Unterrichtsräume und legen ihre Arbeitsmittel bereit.
Am Anfang jeder Stunde stehen die Schüler an ihren Plätzen.
Die Ordnungsschüler sorgen mit dem Fachlehrer beim Verlassen des Raumes für eine gewisse Grundordnung, das Schließen der Fenster und das Löschen der Beleuchtung.
Während der Unterrichtszeiten (einschließlich Pausen) sind die Schüler verpflichtet, auf dem Schulgrundstück zu bleiben. In begründeten Fällen entscheidet der Schulleiter über Ausnahmen.
Alle digitalen Endgeräte befinden sich während einer Leistungsüberprüfung im Ranzen.
Busschüler halten sich vor bzw. nach dem Unterricht in den zugewiesenen Räumen auf (Speiseraum).
Das gilt auch für Schüler in Freistunden.
Bei späterem Unterrichtsbeginn erscheinen die Schüler auch erst später im Schulhaus (Ausnahme sind Busschüler)
Entsprechend des Raumplanes werden nach der letzten Stunde die Stühle hochgestellt.
Das Kauen von Kaugummi im Unterricht ist verboten.
Pausen
Hofpausen: 09:55 Uhr – 10:15 Uhr und 11:55 Uhr – 12.30 Uhr
Die Treppen zum Schulhof sind als Fluchtwege freizuhalten.
Alle Schüler gehen zügig und witterungsbedingt gekleidet auf den Schulhof.
Liegt die Hofpause nach dem Sportunterricht, betreten die Schüler erst mit dem Vorklingeln das Schulhaus.
Das Werfen von Steinen, Schneebällen oder anderen Gegenständen ist aufgrund von Unfallgefahr verboten.
Bei schlechtem Wetter gehen die Schüler sofort zu den nächsten Unterrichtsräumen. In diesem Fall wird abgeklingelt.
Die Esseneinnahme erfolgt in der 2.Hofpause. Im Speiseraum befinden sich nur Essenteilnehmer.
Das Essen wird kulturvoll eingenommen, die Reinigung der Tische erfolgt eigenverantwortlich.
Das Pausengelände befindet sich innerhalb des Zaunes. Die Treppe und der Weg zwischen Sporthalle und Schulhof gehören aus Sicherheitsgründen nicht zum Pausengelände. Auch die Ostseite des Schulgeländes stellt kein Schulhofgelände dar.
Die Fluchtwege (Treppen an den Hofeingängen) sind ebenfalls aus Sicherheitsgründen freizuhalten.
Die Schüleraufsicht unterstützt die Arbeit der Lehrer. Ihren Weisungen ist entsprechend Folge zu leisten.
Im Schulgelände ist das Rauchen verboten. Der Verzehr von Getränken mit anregender Wirkung (Bsp. Energy Drinks, Cola) ist unerwünscht.
Im schulischen Bereich besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Form oder Menge, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an Schulveranstaltungen teilnehmen.
Das Sitzen auf Fensterbänken, Heizkörpern, Tischen und Geländern ist nicht gestattet.
Grünflächen sind nicht als Gehwege zu benutzen.
Kleidung und Auftreten
Wir erwarten von unseren Schülern das Tragen von Kleidung, die dem Besuch einer Bildungseinrichtung entspricht. Sie sollte sauber, bequem und ordentlich sein. Sehr freizügige Kleidungsstücke sind während der Unterrichtszeit nicht erwünscht. Außerdem sollte sich die Kleidung in der Schule von der in der Freizeit und beim Sport unterscheiden. Kleidung, die in der Schule getragen wird, sollte neutral sein. Somit schließt sich das Tragen von Kleidung oder Taschen mit rassistischer, sexistischer, gewaltverherrlichender und politischer Aussage aus. Auch auf Arbeitsmitteln werden derartige Darstellungen nicht gebilligt.
Unfälle
Ereignet sich ein Unfall, ist das sofort im Sekretariat zu melden. Von dort aus werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Auch kleinere Verletzungen (z.B. Schnittwunden) sind zu melden.
Wertsachen
Das Mitbringen von Handys und Musikwiedergabegeräten ist nicht erwünscht. Treten an diesen Geräten Schäden auf bzw. gehen diese verloren oder werden gestohlen, übernimmt die Schule keine Haftung.
Außer nach Aufforderung durch eine Lehrkraft ist die Nutzung der unter 1. genannten Geräte nicht gestattet, d.h. die Geräte sind vor dem Betreten des Schulgebäudes bis zum Ende des Schultages auszuschalten und in den Schultaschen zu verwahren. Bei Zuwiderhandlungen werden sie eingezogen.
Bei einmaligem Verstoß kann der Schüler sein Gerät am Ende des Schultages im Sekretariat abholen. Ab dem 2. Verstoß müssen die Geräte von den Personensorgeberechtigten abgeholt werden.
Spinde und Umkleideräume in der Turnhalle sind keine Aufbewahrungsorte für Geld, spezielle Gebrauchsgegenstände (Handy), Schmuck und andere Wertsachen. Bei Schäden, einschließlich Diebstahl, übernimmt die Schule keine Haftung.
Ordnung/Sauberkeit/Sicherheit
Jeder Schüler trägt Mitverantwortung für die Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Schulgelände und an der Bushaltestelle.
Die Schulmöbel und alle Einrichtungsgegenstände, einschließlich der Schulbücher, sind sorgsam zu behandeln. Bei vorsätzlichen Beschädigungen wird der Verursacher finanziell oder materiell zur Rechenschaft gezogen. Eventuelle rechtliche Maßnahmen liegen im Ermessen der Schulleitung.
Waffen, Drogen und Alkohol sind verboten. Ebenso ist es nicht gestattet, Gewalt gegen Personen und Schuleigentum anzuwenden. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit können
entsprechende Kontrollen unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen durchgeführt werden.
Das Mitführen von Gegenständen, die eine Gefährdung für die Gesundheit anderer Personen darstellen können, ist untersagt. Dazu zählt auch das Tragen von Springerstiefeln und speziellen Schmuckartikeln, z.B. Nietenarmbänder.
Schulfremde Personen haben sich bei notwendigen Besuchen im Sekretariat zu melden und dürfen den Unterricht nicht stören.
Durch den Klassenleiter/die Klassenleiterin wird wöchentlich ein Ordnungsdienst festgelegt.
Wer Verstöße gegen die Hausordnung bzw. verdächtige Personen im Schulgelände bemerkt, bzw. wem verdächtige Handlungen auffallen ist verpflichtet, seine Beobachtungen umgehend zu melden.
abschließende Festlegungen
Die Hausordnung behält auch in den Nachmittagsstunden ihre Gültigkeit.
Die Hausordnung kann situationsabhängig jederzeit geändert, ergänzt bzw. aktualisiert werden.
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz im Oktober 2023 beschlossen und tritt rückwirkend zum 21.08.2023 in Kraft.
Görlitz, 1.05.24
Scholz-Kunitz
Schulleiterin