
Brandschutz
22. August 2024
Oberschule Rauschwalde ist seit 26. August 2024 offiziell „Digitale Schule“
27. August 2024
Belehrung zum Sportunterricht
Grundlage:
- VwV Schulsport vom 10.12.2014
- Grundsätze des pädagogischen Handelns an der Oberschule Rauschwalde, Görlitz
1. Wert- und Schmucksachen/Piercings/Ohrringe
- Für Wertsachen (Schmuck, Handys, Geldbörsen u.a.) übernimmt weder der Sportlehrer noch der Schulträger die Verantwortung.
- Schmuckgegenstände (z.B. Piercings, Tunnels, Schmuckimplantate, erheblich verlängerte Fingernägel, Plugs oder Expander) dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden. (VwV Schulsport)
- Falls das Ablegen von gefährdenden Gegenständen verweigert wird, kann die Leistung des Schülers als ungenügend (Note 6) bewertet werden, da dies als Leistungsverweigerung gilt.
- Es ist auf eine angemessene Fingernagellänge zu achten. Künstliche Fingernägel sind zu entfernen. (Unfallkasse Sachsen)
- Wird die Leistungsverweigerung über das gesamte Schuljahr fortgesetzt, kann die Note „ungenügend“ als Jahresnote im Fach Sport erteilt werden. Dies kann dazu führen, dass eine Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein Schulabschluss nicht möglich ist.
- Das Stechen eines Piercings, das noch nicht entfernt werden darf, gilt als nicht notwendiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 S. 1 GG) und konterkariert somit die Verpflichtung der Schüler zur Teilnahme am Unterricht (§ 1 Abs. 1 SBO). In solchen Fällen kann keine Befreiung vom Sportunterricht durch ein ärztliches Attest erfolgen.
- Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre minderjährigen Kinder am Unterricht teilnehmen können (§ 31 Abs. 1 S. 1 SächsSchulG). Verstöße gegen diese Pflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.250 Euro geahndet werden (§ 61 Abs. 2 SächsSchulG).
- Sollte ein Schüler Schmuckgegenstände am Körper tragen, ist die Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich. Eine entsprechende Einschätzung über ein bestehendes und nicht zumutbares gesundheitliches Risiko beim Entfernen eines solchen Schmuckgegenstandes und sich daraus ergebende Empfehlung zur Freistellung vom Sportunterricht kann nur vom zuständigen Amtsarzt des jugendärztlichen Dienstes erfolgen.
- Das Tragen nicht offen sichtbarer oder durch Kleidung verdeckter Schmuckgegenstände führt im Verletzungsfall zu einem Haftungsausschluss der Schule.
2. Sportkleidung
Notwendig für den Sportunterricht sind:
- zweckmäßige und der Witterung entsprechende Sportbekleidung
- saubere und passende Turnschuhe (helle oder abriebfeste Sohle)
- Straßenschuhe sind nicht gleich Sportschuhe!
- Haare müssen so getragen werden, dass sie zu keiner Beeinträchtigung führen (Haargummi benutzen)
3. Hygienisches und gesundheitsbewusstes Verhalten
- Nach dem Sportunterricht ist immer die Gelegenheit zum Waschen gegeben. Dazu sollten die Schüler ein Handtuch im Sportzeug haben.
- Das Kauen von Kaugummi ist im Sportunterricht verboten.
- Speisen und Getränke sind in der Turnhalle ebenfalls nicht erlaubt! Notwendige Trinkpausen werden bei Bedarf eingeplant und ermöglicht.
4. Sportverletzungen
- Unfälle oder Verletzungen aller Art, die das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigen, sind unverzüglich dem Sportlehrer zu melden. Es erfolgt eine Dokumentation im Unfallbuch der Schule.
5. Sportbefreiungen/Gesundheitliche Atteste (§ 3 Abs. 1 SBO)
- Schüler können aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise vom Sportunterricht freigestellt werden, über die nicht Teilnahme am Sportunterricht entscheidet der Arzt durch das Ausstellen eines Attestes oder der Sportlehrer. Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich Sportlehrer entscheidet. Es liegt im Ermessensbereich des Sportlehrers. Die Sportkleidung ist daher mitzubringen. Sportbefreiungen sind keine Unterrichtsbefreiungen (Anwesenheit in der Stunde Pflicht).
- Eine krankheitsbedingte Sportbefreiung wird nur durch eine ärztliche Bestätigung akzeptiert (bis zu 4 Wochen)
- Ist eine Sportbefreiung länger als 4 Wochen erforderlich, wird eine schulärztliche Bestätigung verlangt (siehe Elterninformation zum Thema „Sportatteste“).
- Teilsportbefreiungen und Ganzbefreiungen (länger als 4 Wochen) sind vom zuständigen Amtsarzt auszustellen (jährlich)
- Eine Sportbefreiung seitens der Eltern wird für eine Woche bewilligt (Sportlehrer entscheidet!). Bei Folge Befreiungen wird immer eine ärztliche Bestätigung verlangt. In Einzelfällen kann zur Entscheidung einer Befreiung sofort eine ärztliche Bescheinigung eines Arztes verlangt werden.
- Befreiung vom Sportfest werden nur mit Bescheinigung eines Arztes anerkannt.
6. Verhalten im Sportunterricht
- Die Schüler finden sich zum Vorklingeln vor der Sporthalle ein (Tor Hof)
- Die Straßenschuhe werden im Vorraum der Sporthalle ausgezogen und ins Regal gestellt.
- Das Betreten und Verlassen der Sporthalle ist nur auf Anweisung des Sportlehrers erlaubt.
- Im Umkleideraum herrscht Ruhe und Disziplin.
- Die Umkleiden werden nicht verschmutzt.
- Das Benutzen von Sportgeräten erfolgt nur mit der Erlaubnis des Sportlehrers.
7. Bewertung
Die Sportnote wird aus den Lernbereichsnoten (Lernbereichsdurchschnitten) gebildet. Diese setzt sich im Allgemeinen wie folgt zusammen:
- Basistest (z.B. Halten im Hang, Klimmzug, etc.)
- Technik (sportartbezogene Fertigkeiten)
- Komplexe Anwendung (Küren, Mehrkampf, Spielfähigkeit, etc.)
- Wissen/Sozialverhalten/Mitarbeit (Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Regelkenntnisse, Fairness, Teilnahme an schulischen/außerschulischen Wettkämpfen, schriftliche und mündliche Arbeitsaufträge, etc.)
Wichtige Bewertungsregeln:
- Nehmen Schüler nicht am Sportunterricht teil, weil sie keine Sportsachen mithaben oder nicht bereit sind, den Schmuck abzulegen, erhalten sie bei anstehenden Leistungskontrollen die Note 6. Gleiches gilt, wenn Schüler eine Leistungsüberprüfung verweigern.
- Gleiches gilt bei Krankschreibungen ohne ärztliche Bestätigung.
- Bei 2x unbegründeter Nichtteilnahme am Unterricht wird die Stunde nachgeholt und ist auch Bewertungsgrundlage für das Sozialverhalten im jeweiligem Sportkomplex
- Ab dem zweiten Mal Sportzeug vergessen, wird die Note 6 erteilt. Bei jedem weiteren Mal Sportzeug vergessen, wird die Note 6 erteilt.
Die Belehrung gilt für alle Sportveranstaltungen der Oberschule Rauschwalde (Schulsporttage, Sportfeste, Jugend trainiert für Olympia, etc.). Darüber hinaus sind die Hallen- bzw. Sportstättenordnungen zu beachten!